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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungsleistungen und Dienstleistungen der business//acts GmbH, Köln (nachfolgend business//acts genannt) | Stand Januar 2018

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Verträge zwischen business//acts und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Begutachtungen und Beratungen, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben ist, sowie sonstigen Dienstleistungen und Aufträgen, einschließlich sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen, wie Erstellung von Individualsoftware, Softwareerweiterungen und Überlassung von Standardsoftware, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

1.2 Ausgenommen davon sind Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten, die durch Gesetz anderen standesrechtlich geschützten Berufen vorbehalten sind.

1.3 Enthalten Angebote oder Verträge von business//acts Abweichungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die abweichend angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn business//acts ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Auftrages sind die vereinbarten, im Vertrag bezeichneten Tätigkeiten oder zu erstellenden Gegenstände, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen von business//acts gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind, bzw. der zu erstellende Gegenstand an den Auftraggeber übergeben und abgenommen ist. Unerheblich ist, ob oder wann und durch wen die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden oder ob der zu erstellende Gegenstand tatsächlich durch den Auftraggeber eingesetzt wird. Der produktive Einsatz eines erstellten Gegenstandes kommt einer formellen Abnahme der Umsetzung gleich.

2.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat business//acts Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. Hat business//acts die Ergebnisse der Tätigkeit in einem schriftlichen Bericht darzulegen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von business//acts-Mitarbeitern außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. Soll business//acts einen umfassenden schriftlichen Bericht insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart und beauftragt werden.

2.3 business//acts führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt und stets auf die gegebene Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch, wobei die Ausführung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht.

2.4 business//acts ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder von dem Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.5 Soweit nicht anders vereinbart, kann business//acts sich zu der Auftragsdurchführung sachverständiger Personen bedienen, wobei business//acts dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. business//acts wird entsprechend ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einsetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend betreuen und kontrollieren. Im Übrigen entscheidet business//acts nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.

§ 3 Leistungsänderungen

3.1 business//acts wird Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten von business//acts, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von business//acts oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung von Terminen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt business//acts in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch bzw. nach eigenem Ermessen weiter.

3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann business//acts eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

3.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle oder Aktennotizen über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind. Protokolle oder Aktennotizen ohne Unterschrift gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang vom Auftraggeber widersprochen wird.

§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz

4.1 business//acts ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

4.2 business//acts ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

4.3 business//acts übernimmt es, alle zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung zu der Wahrung des Datenschutzes nach § 5 BDSG (Datengeheimnis) zu verpflichten.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherungsmaßnahmen der business//acts vertraulich zu behandeln und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen. Diese Pflicht besteht auch über das Ende eines Vertragsverhältnisses hinaus.

4.5 Unter die vorstehenden Pflichten der Vertragsparteien fallen nicht: geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen und sonstige Techniken, die sich aus Anlass der Vertragserfüllung ergeben und sich ausschließlich auf die Datenverarbeitung beziehen, sowie andere Kenntnisse und Informationen, die offenkundig sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, business//acts nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder relevanten Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von business//acts bekannt werden.

5.2 Auf Verlangen von business//acts hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen in einer von business//acts formulierten Erklärung schriftlich zu bestätigen.

5.3 Beide Parteien benennen einen Ansprechpartner, der für alle maßgeblichen Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes verantwortlich ist.

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

6.1 Das Entgelt für die Dienste von business//acts wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat business//acts neben der Forderung aus der Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferung von Gegenständen auch Anspruch auf Ersatz von zur Durchführung der Tätigkeiten notwendigen Auslagen, wie zum Beispiel Erstattung von Reiseaufwendungen. Die allgemeine Vergütungsgrundlage ist der aktuellen Preisliste von business//acts zu entnehmen. Einzelheiten zu der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
business//acts kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung der zu erbringenden Leistung von der vollen Befriedigung der Ansprüche abhängig machen.

6.2 Sonstige Unterstützungsleistungen, z.B. Telefon-Support, werden nach der aktuell gültigen Preisliste am Ende eines jeweiligen Monats in Rechnung gestellt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. business//acts behält sich das Recht vor, die Preise für künftig zu erbringende Dienstleistungen zu ändern, soweit eine Änderung der Kostenfaktoren oder ein Wertverfall der Gegenleistung dies rechtfertigt.

6.3 Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von business//acts. business//acts ist berechtigt, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen, die Preise anzupassen. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.

6.4 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge – soweit nicht vertraglich anders geregelt – zahlbar. Rechnungsfakturierungen verstehen sich netto zuzüglich der gesondert ausgewiesenen, gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Sonderregelungen bei Rechnungsstellungen an Auftraggeber außerhalb Deutschlands, der EU bzw. weltweit.

6.5 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/ oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

6.6 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von business//acts auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Mängelbeseitigung

7.1 Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird business//acts etwaige selbst zu vertretende Mängel beseitigen, soweit das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung.

7.2 Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung / Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8 dieser AGB.

7.3 Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel können jederzeit von business//acts auch Dritten gegenüber berichtigt werden.

§ 8 Haftung

8.1 business//acts haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 20.000 € begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Sollte aufgrund eines Auftrages, seines Umfeldes oder seiner Abhängigkeiten ein anders einzustufendes Schadensrisiko vorhersehbar sein, kann eine Erhöhung der Haftung durch anderweitige Absicherung einvernehmlich vereinbart werden.

8.3 Alle Schadensersatzansprüche verjähren spätestens nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch nach Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags von business//acts gefertigten Gutachten, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen und Kostenrechnungen, nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall zu publizieren oder an Dritte weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

9.2 Soweit Arbeitsergebnisse dem Urheberrecht unterliegen, bleibt business//acts der Rechtsinhaber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 10 Treuepflicht

10.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und zielorientierter Kooperation. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene (Wieder-)Anlaufzeit zu verlängern.

11.2 Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend sind und nicht im Verschulden der Parteien liegen. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mitteilen.

§ 12 Kündigung

12.1 Der Auftraggeber hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

12.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

13.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von business//acts angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist business//acts zu der fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

13.2 Unberührt bleibt der Anspruch von business//acts auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, sowie des bei business//acts angefallenen Schadens; auch dann, wenn business//acts von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung von Unterlagen

14.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen hat business//acts an den überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnis-mäßig hohen, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

14.2 Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat business//acts auf Forderung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber im Besitz der Originale ist.

14.3 Die Pflicht von business//acts zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung. Sie beträgt im Übrigen drei Jahre, bei gem. § 14.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 15 Sonstiges

15.1 Alle Auftraggeber stimmen grundsätzlich zu, dass business//acts ihren Namen als Referenz zu durchgeführten Projekten inklusive Corporate Logo auf Marketingunterlagen (On- und Offline) verwenden darf. Dieser impliziten Freigabe muss bewusst widersprochen werden.

15.2 Vertragsänderungen oder -ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

15.3 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, oder sollte sich eine Vertragslücke herausstellen, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung oder Lücke durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung beider Parteien am nächsten kommt.

15.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Anlagen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. business//acts bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder eines Verfahrens am Sitz des Auftraggebers berechtigt.


Diese AGB sind gültig ab dem 01.01.2018. Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor. Hinweise und Korrekturen können über unser Kontaktformular an uns übermittelt werden.